Das Warschauer Gericht gab am 24. Jänner 2019 mittels eines Urteils bekannt, dass der Staat für die schlechte Luftqualität in Polen die Verantwortung trage. Zum ersten Mal bestätigte das Gericht, dass die Republik keine ausreichenden Maßnahmen gegen Smog ergreife. Der Schauspielerin Grażyna Wolszczak, die im Vorfeld eine Klage eingereicht hatte, wurde eine Entschädigung in der Höhe von 5.000 polnischen Złoty (1.160 Euro) zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ferner bereitet eine Warschauer Rechtsanwaltkanzlei eine Sammelklage vor, an der sich, gegen ein Honorar von 200 polnischen Złoty (46 Euro), jeder beteiligen kann. Hunderte Personen haben sich bereits angemeldet, erwartet werden Tausende KlägerInnen.