Slowenien entschied sich, im Streit um die Benennung des Weines "Teran" eine Klage gegen die EU-Kommission beim EU-Gericht in Luxemburg einzureichen. Der Wein "Teran" wurde mit dem Beitritt Sloweniens zur EU als geschütztes slowenisches Produkt registriert, jedoch erlaubte die EU-Kommission Kroatien mit einem "delegierten Akt" den Namen "Teran" für Weine zu benutzen, die im kroatischen Istrien produziert werden. Nach Meinung Sloweniens darf auf dem gemeinsamen europäischen Markt kein anderer Wein unter diesem Namen verkauft werden.