Parksheriffs erhalten Mitte April dieses Jahres neue Berechtigungen. Sie werden laut einer neuen Gesetzesnovelle Anweisungen erteilen können und StraftäterInnen mit physischer Gewaltanwendung, Handschellen oder Abwehrspray festhalten dürfen, wenn diese ihre Anweisungen nicht befolgen. Bei Tatverdacht können sie auch die Identität der Personen prüfen. Deshalb müssen Parksheriffs eine dreimonatige Weiterbildung im Umfang von 410 Stunden besuchen und zur Bestätigung ihrer neugewonnenen Kenntnisse auch eine Prüfung bestehen. Alle drei Jahre folgen 40-stündige Weiterbildungskurse.