Mehr als 10.000 SlowenInnen dürfen nicht wählen, weil sie geistig behindert sind. Nach dem neuen slowenischen Familiengesetzbuch, das am 15. April 2017 in Kraft getreten ist und eine Übergangszeit von zwei Jahren hat, soll sich dies ab 15. April 2019 ändern. So wird der diskriminierende Zustand für Personen, die unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft stehen, aufgehoben und sie erhalten endlich das Wahlrecht.