Aufgrund übermäßiger Verwendung von Grabkerzen entstehen in Slowenien jährlich zwischen 8.000 und 10.000 Tonnen an Plastikabfällen. Weil in der Vergangenheit eine laxe Gesetzgebung zur Anhäufung von Kerzenresten und daraus folgend zu großen Umweltproblemen führte, müssen ab 1. September 2019 alle HerstellerInnen von Grabkerzen für eine getrennte Sammlung und entsprechende Beseitigung der entstandenen Abfälle mit einer zwölfmonatigen Bankbürgschaft oder Versicherungspolizze haften. Diese wird zugunsten des Ministeriums für Umwelt und Raumplanung ausgestellt. Somit kann das Ministerium im Falle der Nichtbeachtung von Verordnungen direkt für eine entsprechende Abfallbehandlung auf Kosten der HerstellerInnen sorgen.