Slowenien: Erneuerter Versuch zur Notifizierung der Rechtsnachfolge Sloweniens im österreichischen Staatsvertrag

19.5.2017

Mehrere slowenische Zivilorganisationen verlangen vom Parlament die Formalisierung der Rechtsnachfolge Jugoslawiens im österreichischen Staatsvertrag. Bisher haben alle slowenischen Regierungen in dieser Frage eine zurückhaltende Position eingenommen. Auch die aktuelle Regierung vertritt den Standpunkt, dass eine Formalisierung der Rechtsnachfolge der Vertragspartei Jugoslawien im Vertragswerk von 1955 nicht erforderlich sei. Slowenien versteht sich als Rechtsnachfolger der Vertragspartei Jugoslawien. Die Befürworter argumentieren den Bedarf nach Notifizierung vor allem mit dem Schutz der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Der Artikel 7 des Staatsvertrags schreibt nämlich die Rechte der Kärntner Slowenen fest. Würde Slowenien den Staatsvertrag notifizieren, könnte es in dieser Frage Druck auf Wien ausüben, lautet das Argument. 

Quelle: Rtvslo.si, Ljubljana