Serbien: Sender mit landesweiter Sendefrequenz müssen im Kabelangebot enthalten sein

11.10.2017

Die serbische "Regelungsagentur für elektronische Medien" (REM) veröffentlichte Mitte Oktober 2017 den verpflichtenden Beschluss für alle Kabelanbieter bezüglich der Ausstrahlung von Programmen der Sender mit landesweiter Sendegenehmigung. Der Beschluss sieht vor, dass alle Kabelanbieter die sechs serbischen Fernsehsender mit landesweiter Sendegenehmigung verpflichtend in ihrem Angebot haben müssen. Die Sender mit landesweiter Sendefrequenz machen 60 % aller Einschaltquoten bei den Kabelanbietern aus. Grund für diese Entscheidung ist der aktuelle Streit einiger Kabelanbieter, der durch die Entscheidung der Kabelanbieter entstanden ist, die Entgelte an diese Medienhäuser für das Ausstrahlen der Programme der Sender "B92", "TV Prva" und "Happy TV" nicht zu begleichen.

Quelle: Večernje novosti, Belgrad