Serbien: Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht Euthanasie vor

31.5.2019

Die serbische Regierungskommission für die Erstellung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entschloss sich, nach zweijähriger Debatte, eine gesetzliche Möglichkeit einzuführen, dass Schwer- und Todkranke ihr Leben durch eigene oder die Entscheidung ihrer Familienangehörigen beenden können. Nach Antragstellung durch die PatientInnen und einem vorliegenden Gutachten durch ÄrztInnen, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen könnte dann das Gericht über die Euthanasie entscheiden. Des Weiteren soll das neue BGB eine Leihmutterschaft, gleichgeschlechtliche Ehen, das Verbot der körperlichen Bestrafung und den Missbrauch von Kindern, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern, vorsehen.

Quelle: Blic, Belgrad