Alle Eigentumsurkunden aus dem Grundbuchkataster können nun auf elektronischem Wege empfangen werden. Voraussetzung ist, dass die Person über ein eigenes Konto auf dem Portal "eUprava" (eVerwaltung) verfügt und zuvor eine notarielle Verfügung hinterlegt hat. Früher waren beim Kauf oder Erben einer Immobilie mehrere Besuche beim Katasteramt, bei der Notarin beziehungsweise beim Notar, bei der Post und beim Finanzamt erforderlich. Die Urkunden wurden dann per Post übermittelt.