Ein neues Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Seit dem 1. November 2024 reicht eine Erklärung beim Standesamt, ohne Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse. Nach einer dreimonatigen Bedenkzeit kann die Änderung vorgenommen werden. Eine erneute Änderung ist frühestens nach zwölf Monaten möglich. Auch Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen und mit elterlichem Einverständnis eine Änderung vornehmen lassen.