Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Slowenien hat die Regierung das vorläufige Versammlungsverbot auf maximal zehn Personen verschärft. Davon sind Lokale und öffentliche Verkehrsmittel ausgenommen. Events mit zehn bis 50 Personen sind erlaubt, wenn eine Evidenz der TeilnehmerInnen, die den Namen, die Adresse und die Telefonnummer beinhaltet, geführt wird. Das "Nationale Institut für Gesundheit" (NIJZ) darf von den OrganisatorInnen bis zu einem Monat nach dem Event die TeilnehmerInnenliste einfordern. Nach einem Monat muss die Liste gelöscht werden. Diese Regel gilt auch für Messen und private Events, wie zum Beispiel Hochzeiten. Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen sind weiterhin erlaubt, wenn das NIJZ eine Sondergenehmigung erteilt. Diese Vorschriften regeln, dass Sitzplätze nummeriert sein müssen, ein entsprechender Abstand eingehalten wird und ein Ordnungsdienst anwesend ist.