Regierung muss slowenische Presseagentur per Gesetz finanzieren

6.9.2021

Der Oberste Gerichtshof Sloweniens bestätigte in der Berufung der Regierung die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Finanzierung der Slowenischen Presseagentur (STA). Dabei handelt sich um die temporäre Aussetzung der Verordnung über die Tätigkeit des öffentlichen Dienstes der STA. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass die Regierung verpflichtet ist, die Finanzierung für 2021 im Einklang mit dem Geschäftsplan und dem entsprechenden Covid-19-Gesetz zu gewährleisten. Außerdem müssen die Zahlungen monatlich getätigt werden. Die Frage, welches Organ dafür verantwortlich ist, sei völlig irrelevant. Die STA tätigt den öffentlichen Dienst ohne Auszahlung schon seit rund 250 Tagen.​

Quelle: Delo.si, Ljubljana