Regierung muss Schulverordnungen im Amtsblatt kundmachen

4.12.2020

Das slowenische Verfassungsgericht hat am Donnerstag, dem 3. Dezember 2020, ein Urteil gegen die Regierung gefällt. Mit sechs zu einer Stimme wurde entschieden, dass die wöchentliche Verlängerung der Heimunterrichtsverordnung verfassungswidrig sei. Die Regierung hat die Verlängerungsbeschlüsse nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Eben diese Veröffentlichungen müssen nun von der Regierung getätigt werden. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls entschieden, dass Schulen für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen wieder geöffnet werden sollen. Wegen dem Lockdown ist diese Gruppe nämlich deutlich benachteiligter als andere Kinder. Dabei geht es um weniger als 30 Schulen, die keinen wesentlichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben.​

Quelle: Dnevnik, Ljubljana