Das überarbeitete Berliner Landeswahlgesetz wird von den parteiübergreifenden Fraktionen im Abgeordnetenhaus überwiegend gelobt und folgt weitgehend den Empfehlungen der Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Wahlpannen von 2021. Wichtige Neuerungen sind klarere Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken sowie eine gestärkte Rolle der Landeswahlleiter*innen mit mehr Durchsetzungsbefugnissen. Kritik gab es an einzelnen Punkten, etwa an der fehlenden vollständigen Unabhängigkeit der Landeswahlleiter*innen. Zudem wurde die Notwendigkeit ständiger Wahlämter in den Bezirken hinterfragt. Das neue Gesetz hat keine Auswirkungen auf die vorgezogene deutsche Bundestagswahl am 23. Februar, gilt aber für die Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026.