Die Prager Stadtregierung hat neuen Regeln für die Werbung im öffentlichen Raum ab dem 1. Jänner 2018 zugestimmt. Die Regelung erlaubt nur drei vordefinierte Größen von Werbträgern und beschreibt die Methoden, wie sie mit der öffentlichen Beleuchtung verbunden werden sollen, um im öffentlichen Raum weniger zu stören. In der denkmalgeschützten Zone im Zentrum, in der Natur und auf Fahrradwegen sowie in der Nähe von Kreuzungen soll keine Werbung mehr erlaubt sein. Die tatsächliche Reduzierung der Straßenwerbung ist jedoch auch von den bestehenden Verträgen zwischen der Stadt und den EigentümerInnen der Werbeflächen abhängig. Für kulturelle Veranstaltungen sowie Wahlwerbung könnte es künftig eigene Flächen geben.