Nachdem die Prager Stadtverwaltung bereits im
Juli 2016 ein Verbot der Stehroller im historischen Stadtzentrum angeordnet
hatte, schlossen sich dieser Entscheidung mehrere Stadtteile an. Das Prager
Stadtgericht hat bereits zum zweiten Mal die Klage der BetreiberInnen der
elektrischen Fahrzeuge abgewiesen. Laut dem Anwalt des BetreiberInnenvereins, Pavel
Říčka, lassen sie sich von diesem Urteil nicht entmutigen und werden Beschwerde
beim Obersten Verwaltungsgericht einlegen. Über die Segways, die überwiegend
von TouristInnen benutzt worden sind, beschwerten sich in der Vergangenheit
die VetreterInnen der
Bezirksverwaltungen sowie die EinwohnerInnen. Im Moment gilt das Verbot der
Segways entweder teilweise oder flächendeckend in den Prager Stadtteilen 1, 2, 3, 4
und 7 und in kleineren Bereichen der Stadtteile 5, 8 und 10.