Polnische Verfassung steht über dem EU-Recht

7.10.2021

Das polnische Verfassungsgericht gab gestern bekannt, dass, der polnischen Verfassung zufolge, EU-Recht nicht über nationales Recht gestellt werden könne und dass mehrere Artikel der EU-Verträge der polnischen Verfassung widersprechen würden. Die vorangegangene Untersuchung der Rechtslage war auf Antrag von Polens Premierminister Mateusz Morawiecki (PiS - Recht und Gerechtigkeit) erfolgt, der eine "umfassende Lösung der Frage der Kollision von europäischen Rechtsnormen mit der Verfassung" gefordert hatte. Da, nach der gestrigen Entscheidung, die polnische Regierung die Urteile des Europäischen Gerichtshofes nicht umsetzen muss, ist eine weitere Vertiefung der Krise zwischen der EU und der nationalkonservativen PiS-Regierung in Warschau zu erwarten.​

Quelle: Gazeta.pl, Warschau