Polen: Verfassungsgerichtshof verschärft Abtreibungsverbot

23.10.2020

Am 22. Oktober 2020 hat der polnische Verfassungsgerichtshof die Abtreibung bei einer schweren Fehlbildung des Fötus für verfassungswidrig und illegal erklärt. In der Praxis bedeutet das, dass Polen mit diesem Urteil eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas hat. Seit 1993 waren Schwangerschaftsabbrüche in Polen nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest, bei einer Gefahr für Leib und Leben der Mutter, oder im Falle einer schweren Behinderung des Fötus. 2019 wurden in Polen 1100 legale Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, 1074 davon wurden mit Missbildungen des Fötus begründet. MenschenrechtsaktivistInnen, die polnische Opposition und 800 polnische ÄrztInnen kritisierten das Urteil des Verfassungsgerichts. Wegen eingeführten CoViD-19 Beschränkungen dürfen bei Demonstrationen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen. Dennoch hat es am 22. Oktober 2020 in zahlreichen Städten Proteste gegeben. Die größten fanden in Warschau statt, wo die Polizei Tränengas eingesetzt hat.

Quelle: TVN 24, Warschau