Polen: Neuordnung des Obersten Gerichts angenommen

21.7.2017

Am Donnerstag, den 20. Juli 2017 stimmte der polnische Sejm, das Unterhaus, einem Gesetz zu, das der Regierung die Kontrolle über das Oberste Gericht überträgt. Das Oberste Gericht ist neben dem Verfassungsgericht das höchste Gericht des Landes, das unter anderem für die Prüfung von politischen Wahlen sowie von Urteilen niederer Gerichtsinstanzen zuständig ist. Künftig soll Staatspräsident Andrzej Duda (parteilos) die RichterInnenkandidatInnen für den Gerichtshof auswählen. Das neue Gesetz muss noch vom Senat, dem Oberhaus sowie von Staatspräsident Duda bewilligt werden. Hunderttausende Polinnen und Polen gingen gestern, den 20. Juli 2017 in vielen polnischen Städten auf die Straße, um gegen die Justizreform zu protestieren.

Quelle: Gazeta Wyborcza, Warschau