Parteizuschüsse für PiS wegen abgelehntem Finanzbericht gekürzt

30.8.2024

Die Staatliche Wahlkommission (PKW) in Polen hat der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) den Wahlkampfzuschuss gestrichen und die jährliche staatliche Förderung gekürzt. Diese Entscheidung wurde am 29. August 2024 getroffen, da mehrere Punkte der Abrechnung des Wahlkampfes zur Parlamentswahl im Oktober 2023 von der PKW als fragwürdig angesehen wurden. Der Finanzbericht der PiS über ihre Wahlkampfausgaben wurde abgelehnt, was zur Folge hatte, dass Gelder in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro nicht freigegeben wurden. Besonders beanstandet wurde die missbräuchliche Verwendung staatlicher Mittel für Parteizwecke. Die PKW kritisierte unter anderem zwei Militärpicknicks, bei denen Wahlwerbung gemacht wurde, sowie einen Werbespot des damaligen Justizministers über das neue Strafgesetzbuch, den die PKW als Aufforderung zur Stimmabgabe für die PiS einstufte.​ Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann b​eim Obersten Gerichtshof angefochten werden, der 60 Tage Zeit hat, um sie zu überprüfen. Der jährliche Zuschuss für Parteien wird nach dem Prozent-Anteil der erhaltenen Wähler*innenstimmen berechnet. Nach den letzten Parlamentswahlen erhalten die Parteien im Sejm und Senat insgesamt rund 19,5 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt. ​

Quelle: Rp.pl, Warschau