Die Staatliche Wahlkommission (PKW) in Polen hat der
rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) den
Wahlkampfzuschuss gestrichen und die jährliche staatliche
Förderung gekürzt. Diese Entscheidung wurde am 29. August 2024 getroffen,
da mehrere Punkte der Abrechnung des Wahlkampfes zur Parlamentswahl im Oktober
2023 von der PKW als fragwürdig angesehen wurden. Der Finanzbericht der PiS
über ihre Wahlkampfausgaben wurde abgelehnt, was zur Folge hatte, dass Gelder
in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro nicht freigegeben wurden. Besonders
beanstandet wurde die missbräuchliche Verwendung staatlicher Mittel für
Parteizwecke. Die PKW kritisierte unter anderem zwei Militärpicknicks, bei
denen Wahlwerbung gemacht wurde, sowie einen Werbespot des damaligen
Justizministers über das neue Strafgesetzbuch, den die PKW als Aufforderung zur
Stimmabgabe für die PiS einstufte. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht
rechtskräftig und kann beim Obersten Gerichtshof angefochten werden, der 60
Tage Zeit hat, um sie zu überprüfen. Der jährliche Zuschuss für Parteien wird nach dem Prozent-Anteil der erhaltenen Wähler*innenstimmen berechnet. Nach den letzten Parlamentswahlen erhalten die Parteien im Sejm und Senat insgesamt rund 19,5 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt.