Parlament beschließt Elterngelderhöhung

20.3.2020

Am Donnerstag, dem 19. März 2020, beschloss das kroatische Parlament einige Änderungen des Gesetzes über das Mutterschafts- und Elterngeld. Während der ersten sechs Monate des Mutterschutzes hat der zu Hause bleibende Elternteil Anspruch auf eine Vergütung in der Gesamthöhe seines Gehalts. Dazu werden die Leistungen für die zweiten sechs Monate der Elternzeit um 41,6 Prozent angehoben. Wenn beide Elternteile in diesem Zeitraum gleichzeitig in Karenz gehen, haben sie Anspruch auf 5.654 Kroatische Kuna (rund 745 Euro) pro Monat. Ferner wurde die Mindestdauer des Dienstverhältnisses​ für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld von zwölf auf neun Monate herabgesetzt. Die Gesamtkosten dieser Gesetzesänderungen belaufen sich auf 160 Millionen Kroatische Kuna (rund 21 Millionen Euro).​​

Quelle: Večernji list, Zagreb