Online-Vermietung von Gästewohnungen unterliegt künftig Registrierungspflicht

17.2.2021

Wer online eine Wohnung für Gäste anbieten möchte, muss sich als VermieterIn zukünftig vorher bei der Stadt registrieren lassen. Darüber hat sich der Berliner Senat in einer Sitzung am 16. Februar 2021 in einer Neufassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geeinigt. Das "Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum" trat in Berlin am 1. Mai 2014 in Kraft. Damit wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung geschützt. Durch die Neufassung soll die illegale touristische Vermietung künftig besser kontrolliert werden. Die Registrierungsnummer muss bei Angeboten auf Online-Plattformen von nun an immer mit angegeben werden. Seriöse Angebote sollen dadurch leichter erkennbar werden ​und die Kontrollen der Wohnungsaufsichten der Bezirke deutlich erleichtert werden.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin