Wer online eine Wohnung für Gäste anbieten möchte,
muss sich als VermieterIn zukünftig vorher bei der Stadt registrieren lassen.
Darüber hat sich der Berliner Senat in einer Sitzung am 16. Februar 2021 in
einer Neufassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geeinigt. Das "Zweckentfremdungsverbot
von Wohnraum" trat in Berlin am 1. Mai 2014 in Kraft. Damit wird Wohnraum
vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum
oder Ferienwohnung geschützt. Durch die Neufassung soll die illegale
touristische Vermietung künftig besser kontrolliert werden. Die
Registrierungsnummer muss bei Angeboten auf Online-Plattformen von nun an immer
mit angegeben werden. Seriöse Angebote sollen dadurch leichter erkennbar
werden und die Kontrollen der Wohnungsaufsichten der Bezirke deutlich
erleichtert werden.