Österreich vor EU-Gerichtshof wegen Antidumping-Gesetz

26.2.2018

Die Klagenfurter Rechtsanwaltskanzlei "Grilc-Vouk-Škof" reichte bereits 2016 im Namen von 117 slowenischen Unternehmen und HandwerkerInnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Im Verfahren "Čepelnik gegen die Republik Österreich" wirft die Kärntnerslowenin und Rechtsanwältin Maria Škof dem österreichischen Staat eine diskriminierende Haltung gegenüber Unternehmen aus den Nachbarländern und Verstöße gegen europäische wettbewerbsrechtliche Vorschriften vor. Slowenische Unternehm​en, die bereits seit Jahren erfolgreich auf dem österreichischen Markt tätig sind, haben vergangenes Jahr an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt. Die neue österreichische Antidumping-Gesetzgebung verlangt von AuftragnehmerInnen, die ein nicht-österreichisches Unternehmen beauftragen, die Zahlung einer Sicherheitsleistung. Auch der Umfang der erforderlichen Unterlagen, die vollständig ins Deutsche übersetzt sein müssen, und zahlreiche bürokratische Hürden verschlechtern die Konkurrenzfähigkeit slowenischer AnbieterInnen. Laut Slowenien, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn verstößt die österreichische Gesetzgebung gegen die Europäische Richtlinie zum freien Dienstleistungsverkehr. Eine Entscheidung soll der Europäische Gerichtshof am 27. Februar 2018 verkünden.

Quelle: Delo, d.o.o., Ljubljana