Am 19. November 2019 wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs in Polen verkündet. Die Disziplinarkammer wurde im Herbst 2018 im Zuge der Justizreformen der regierenden Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) geschaffen. Der EuGH stellte fest,
dass nationale Bestimmungen, die zu objektiven Umständen führen und Zweifel an
der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Gerichts aufkommen lassen, gegen
EU-Recht verstoßen. Ob es bei der Disziplinarkammer der Fall war, soll nach
Ansicht des EuGH der polnische Oberste Gerichtshof beurteilen.