Neues Lärmschutzgesetz für die Budapester Margareteninsel

6.12.2017

Der Budapester Gemeinderat stimmte bei seiner Sitzung am 6. Dezember 2017 über ein neues Gesetz zum Lärmschutz der Margareteninsel ab. Laut der neuen Regelung dürfen ab März 2018 kulturelle Einrichtungen nur zwischen 10:00 und 24:00 Uhr, Sporteinrichtungen zwischen 10:00 und 22:00 Uhr Tontechnik einsetzen. Die neuen Verordnung besagt, dass eine Soundanlage bei Open-Air-Sportveranstaltungen von 10:00 bis 23:00 Uhr zum Einsatz kommen darf. Bei Verstößen gegen die neue Regelung droht eine Geldstrafe.

Quelle: Budapest.hu, Budapest