Neues Firmengesetz findet Anwendung ab 1. Oktober

20.6.2018

Das neue serbische "Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften" soll ab 1. Oktober 2018 Anwendung finden, erklärte Ende Juni 2018 der serbische stellvertretende Wirtschaftsminister Dušan Vučković. Die neuen Gesetzesbestimmungen wurden im Laufe des 2. Quartals 2018 mit der EU-Gesetzgebung harmonisiert und sehen gewisse Erleichterungen für Gesellschaften vor. So wird beispielsweise die verpflichtende Verwendung eine Firmenstempels abgeschafft, die Unternehmen müssen binnen zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes eine elektronische Adresse registrieren lassen.

Quelle: eKapija.com, Belgrad