Das neue serbische
"Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften" soll ab 1. Oktober 2018 Anwendung
finden, erklärte Ende Juni 2018 der serbische stellvertretende
Wirtschaftsminister Dušan Vučković. Die neuen
Gesetzesbestimmungen wurden im Laufe des 2. Quartals 2018 mit der EU-Gesetzgebung harmonisiert und sehen
gewisse Erleichterungen für Gesellschaften vor. So wird beispielsweise die verpflichtende
Verwendung eine Firmenstempels abgeschafft, die Unternehmen müssen
binnen zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes eine elektronische
Adresse registrieren lassen.