Die Stadt Belgrad hat neue Vorschriften für Werbeflächen in und
auf öffentlichen Fahrzeugen beschlossen. Demzufolge dürfen Werbungen künftig
nicht auf der Vorder- und Rückseite der Fahrzeuge sowie im Sichtbereich der
Öffi-FahrerInnen angebracht werden. Die Werbungen dürfen auf anderen
Glasflächen der Fahrzeuge angebracht werden, aber dafür nur unter Verwendung von
durchsichtigen Werbefolien, so dass die Sicht nach außen nicht gestört oder
beeinträchtigt wird. Die Fahrgäste hatten sich bereits seit Jahren beschwert, dass
ihre Sicht nach außen durch verschiedene undurchsichtige Folien beeinträchtigt werde.