Heute, am 28. August 2018, beginnt der Prozess gegen den Zagreber Bürgermeister Milan Bandić (Bandić Milan 365, Arbeits- und Solidaritätspartei) wegen Begünstigung einer erzkonservativen BürgerInnenvereinigung vor dem Zagreber Landesgericht. Der Prozess startet somit drei Jahren nach der Anklageerhebung. Obwohl Bandićs Anwälte den Prozess durch zahlreiche Manöver verzögert hatten, konnte der Prozessbeginn nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht mehr aufgeschoben werde. Das letzte Manöver war ein Einspruch gegen den zuständigen Staatsanwalt, der damit begründet wurde, dass dieser nicht die nötigen Dienstjahre habe, um die Anklage zu vertreten. Der Einspruch wurde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen.