Das Land Berlin hat mit den Schulen und Jugendämtern eine neue Vorschrift zum Schutz von Kindern erarbeitet und am 1. Mai 2021 erlassen. Ihr Ziel ist es, das Recht jedes Kindes und jedes jungen Menschen auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller und häuslicher Gewalt sowie Ausbeutung zu gewährleisten. Die Vorschrift regelt nun, wie Schulen, Jugendämter und andere Kooperationspartner wie die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) künftig beim Kinderschutz zusammenarbeiten.