Die Einführung der Antiepidemie-Maßnahmen erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsministers. LeiterInnen staatlicher und kommunaler Verwaltungen müssen den Arbeitsprozess mit einer Gleitzeit gestalten. Ferner müssen, falls möglich, mindestens 50 Prozent der MitarbeiterInnen im Homeoffice arbeiten. Auf diese Weise soll der städtische wie auch der Nahverkehr entlastet werden. Privatunternehmen werden aufgerufen, mindestens 50 Prozent der MitarbeiterInnen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Gleichzeitig wird aber für den Fall, dass alle MitarbeiterInnen an einem Standort (zum Beispiel in einem Lokal, bei einer Konferenz, in Fitnesszentren, Kinos und so weiter) 3G-Nachweis vorweisen, die Beschränkung der Nutzung von 50 Prozent der verfügbaren Plätze aufgehoben. Für Gäste und BesucherInnen gelten die gleichen Regeln.