Neue "Airbnb"-Regelung im 8. Bezirk von Budapest

18.10.2017

​Nach einer neuen Regelung dürfen ab dem 1. Oktober im 8. Bezirk der Haupstadt nur dann "Airbnb"-Zimmer in Wohnhäusern  vermietet werden, wenn die restlichen BewohnerInnen einverstanden sind. Über die neue Verordnung findet am 21. Oktober im Rahmen der "Ersten Host Konferenz" in Budapest ein Vortrag statt. Der Veranstalter  der Konferenz, Márton Tamás Mester, teilte mit, dass die Konferenz ins Leben gerufen werden musste, weil der Markt nicht einheitlich sei. Die neue Regelung des 8. Bezirks werde z. B. die Vermietung der "Airbnb"-Wohnungen oder Wohnungen von ähnlichen Plattformen erheblich erschweren.

Quelle: Népszava, Budapest