Negativer Bericht der Europäischen Kommission zum Fortschritt der Reformen in Bosnien

20.10.2021

​Im Bericht der Europäischen Kommission wurde entweder ein schwacher oder gar kein Fortschritt Bosnien-Herzegowinas bei der Erfüllung der Bedingungen der 14 Schlüsselprioritäten im wirtschaftlichen, politischen und institutionellen Bereich für den EU-Beitritt festgestellt. Aufgrund innerer politischer Polarisierung habe das Land immer noch eine im Widerspruch zu der Europäischen Menschenrechtskonvention stehende Verfassung. Von Bosnien werden Verfassungsreformen gefordert, die jeder Bürgerin und jedem Bürger gleiche Rechte zusichern und jede Art von Diskriminierung und Ungleichheit auf individueller Ebene abschafft, damit europäische Standards im Wahlsystem erreicht werden können. Die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität wurde als unzureichend bewertet. Ein Mangel an aktivem Engagement des Parlaments liege besonders bei der Verabschiedung von Reformgesetzen wie dem Gesetz über öffentliche Ausschreibungen, der Reform der Justizstaatsanwaltschaft und der Änderung des Gesetzes über Interessenskonflikte vor. 

Quelle: Klix.ba, Sarajevo