Das künftige Programm zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sieht vor, all jene ArbeitgeberInnen, die in Kroatien Personen ohne Anmeldung beschäftigen, auf eine so genannte "Schwarze Liste" zu setzen. Des Weiteren sollen sie von jeglichen öffentlichen Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden. ArbeitgeberInnen, die keine SchwarzarbeiterInnen anstellen, kommen dafür auf eine sogenannte "Weiße Liste". Eine besondere Arbeitsgruppe des kroatischen Ministeriums für Arbeit sowie verschiedene ArbeitgeberInnen und Gewerkschaften arbeiten zurzeit an der Umsetzung dieses nationalen Programms. Es ist vorgesehen, dieses bis Ende des heurigen Jahres durchzubringen. Ferner wird die kroatische Regierung ein neues Gesetz zur Bekämpfung nicht angemeldeter Arbeitsleistung erstellen, das die gesetzliche Definition von Schwarzarbeit und anderen damit verbundenen Begriffen umfassen soll.