Namensrecht in Deutschland wird ab Mai 2025 flexibler

21.4.2025

Ab dem 1. Mai 2025 wird das deutsche Namensrecht flexibler. Paare und Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Nachnamenswahl. Echte Doppelnamen – aus maximal zwei Bestandteilen – sind künftig für beide Ehepartner möglich, auch bei gleichrangiger Reihung und unabhängig vom Bindestrich. Kinder können Doppelnamen tragen, selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder unterschiedliche Namen haben. Namensänderungen nach Scheidung, Adoption oder mit Volljährigkeit werden erleichtert. Minderheiten erhalten mehr Möglichkeiten zur Wahrung sprachlicher Traditionen. Das Gesetz stärkt die Selbstbestimmung im familiären Kontext.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin