Mietendeckel in Kritik: Großes Mietwohnungsdefizit

19.10.2020

Der Mietendeckel friert die Mieten in Berlin fünf Jahre lang ein. Das Berliner Gesetz zum Mietendeckel ist seit Februar 2020 in Kraft, damit wurden die Mieten auf dem Stand von Juni 2019 in Berlin eingefroren. Ab 23. November folgt die zweite Phase der Gesetzes-Implementierung. Das Landesgesetz verbietet dann überhöhte Mieten – so gilt eine Miete in Berlin als überhöht, wenn sie unter Berücksichtigung der Wohnlage mehr als 20 Prozent über der maßgeblichen Mietobergrenze der Mietentabelle liegt. Einer aktuellen Analyse des Immobilienportals "ImmoScout24" zufolge sinkt das Wohnungsangebot deshalb drastisch, und der Nachfragedruck steigt um das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr. Es könnte damit zu rechnen sein, dass EigentümerInnen verstärkt dazu übergehen, ihre Wohnungen zu verkaufen, als sie wie bisher zu vermieten. ​

Quelle: FOCUS online, Berlin