Zwischen dem 17. Juli 2010 und dem 5. April 2023 wurden 4.433 Personen in der Slowakei aufgrund des 2010 verabschiedeten Staatsbürgerschaftsgesetzes der slowakische Reisepass entzogen. Damals war das Gesetz eine Reaktion auf ein ungarisches Gesetz, das im Ausland lebenden Ungar*innen die Verleihung der doppelten Staatsbürgerschaft erleichterte. Statistiken des slowakischen Innenministeriums zeigen, dass die slowakische Staatsbürgerschaft am häufigsten durch die Annahme der tschechischen Staatsbürgerschaft entzogen wird (1.030 Fälle). An zweiter und dritter Stelle stehen die Annahme der deutschen (1.020) und der österreichischen Staatsbürgerschaft (692). Seit April 2022 ist in der Slowakei ein geändertes Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes durch Adoption, Geburt erworben haben oder wenn ein minderjähriges Kind, dessen Elternteil slowakischer Staatsbürger bleibt, verlieren ihren slowakischen Pass nicht mehr. Dies gilt auch für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch einen Ehepartner während der Ehe.