Die Umweltagentur der Republik Slowenien (ARSO) hat entschieden, dass das Atomkraftwerk Krško eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss. Erst danach kann die Laufzeit von 2023 bis 2043 verlängert werden. Vor vier Jahren war ARSO noch der Meinung, dass eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Umweltschutzgenehmigung nicht nötig seien. Mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGO) klagten gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht, das den KlägerInnen nun Recht gab. Das Kraftwerk steht nun vor einem langwierigen Genehmigungsverfahren, wobei auch ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren erforderlich ist. Wenn innerhalb der nächsten drei Jahre nicht alle erforderlichen Dokumente eingeholt werden können, wird das einzige slowenische Atomkraftwerk bereits 2023 schließen müssen.