Kroatisches Verwaltungsgericht lehnt einstweillige Verfügung gegen Brückenbau ab

27.4.2018

​Das kroatische Verwaltungsgericht veröffentlichte gestern, am 26. April 2018, seine Entscheidung, wonach eine einstweilige Verfügung zum Verbot der Bauarbeiten an der Pelješac-Brücke abgelehnt wurde. Beantragt hatte diese der österreichische Baukonzern STRABAG. Die Verwaltungsklage der STRABAG erfolgte wegen der Abweisung ihres Einspruchs gegen die Vergabe des rund 270 Millionen Euro Bauauftrags an den chinesischen Staatskonzern "China Road and Bridge Corporation". Damit hätte der Beginn der Bauarbeiten verhindert werden sollen. Trotzdem können die Bauarbeiten nicht starten, da auch der zweite abgelehnte Anbieter, das türkisch–italienische Konsortium "Astaldi – Icats" eine einstweilige Verfügung beantragt hat.​

Quelle: Jutarnji list, Zagreb