Eines der größten kroatischen Probleme ist nach
einstimmiger Meinung der Medien der Justizapparat. Dieser würde den BürgerInnen
chronische Rechtsunsicherheit bescheren. Dies wurde nun in einem neuen Urteil
auf besonders bizarre Weise deutlich. Zwei Ex-Offiziere des jugoslawischen
Geheimdienstes wurden 2016 in Deutschland wegen dem Mord an einem Exilkroaten im Jahr 1983 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach der
Auslieferungsvereinbarung zwischen Kroatien und Deutschland sollen die
Haftstrafen in Kroatien abgesessen werden. Nach der Rechtkräftigkeit mussten
die kroatischen Gerichte das Urteil der dortigen Rechtsprechung angleichen, da in Kroatien keine lebenslängliche
Haftstrafe existiert. So muss der erste Angeklagte, Josip Perković, insgesamt 30
Jahre absitzen und wurde vor einigen Wochen bereits von Deutschland
ausgeliefert. Am 17. Juli 2019 wurde bekanntgegeben, dass der zweiten Angeklagte, Zdravko Mustač, für das gleiche Urteil insgesamt 40 Jahre absitzen muss. Grund
für die zehn Jahre Unterschied ist die Tatsache, dass im ersten Fall das Zagreber
Landesgericht das Urteil fällte, im zweiten Fall das Landesgericht Velika
Gorica. Nach dem Gesetz dürfen die RichterInnen frei urteilen und sind in ihren
Entscheidungen nicht an andere Urteile gebunden.