Kroatien will Ausnahmen bei der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

27.2.2018

Das kroatische Verwaltungsministerium hat kürzlich den ersten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgestellt, der sofort große Kritik verursachte. Im Gesetzesentwurf plant das Ministerium, dass die öffentliche Verwaltung – Staat, Städte, Gespanschaften – und sogenannte Unternehmen mit öffentlichen Befugnissen, wie beispielsweise das "Kroatische Forstwirtschaftsunternehmen" oder die Finanzagentur FINA, von Sanktionen gegen den Missbrauch der personenbezogenen Daten ausgenommen werden. Die Grundlage für diesen Entwurf stellt das kroatische Ordnungsgesetz dar, das nicht erlaubt, dass die öffentliche Verwaltung Bußgelder gegen sich selbst verhängt. Ob dieser Standpunkt so allerdings von der EU-Kommission anerkannt wird, bleibt derzeit noch offen.

Quelle: Jutarnji list, Zagreb