Der nationale Krisenstab setzt gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf weitere Einschränkungen in ganz Kroatien. So sind ab Montag, den 26. Oktober 2020, öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 TeilnehmerInnen untersagt. Bei Beerdigungen und Hochzeiten sind maximal 30 Personen zulässig, während bei privaten Feiern nur mehr 15 Personen erlaubt sind. Bei Sportveranstaltungen dürfen keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr anwesend sein, und zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens gilt ein Alkoholverkaufsverbot. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien nicht eingehalten werden, ist das Tragen von Geschichtsmasken verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt auch auf Friedhöfen. Die neuen Maßnahmen wurden vorerst für die nächsten zwei Wochen beschlossen. Diese können aber verlängert oder bei einem weiteren Anstieg der Fallzahlen sogar verschärft werden, teilte der kroatische Innenminister und Mitglied des nationalen Krisenstabs Davor Božinović (HDZ – Kroatische Demokratische Gemeinschaft) mit.