Zahlreiche kroatische Städte und Kommunalunternehmen beantragten die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der im September 2019 geänderten Verordnung über die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen. Am 30. Jänner 2020, erließ das kroatische Verfassungsgericht eine vorläufige Maßnahme und setzte die Umsetzung dieser Verordnung vorerst aus. Bis zur endgültigen Entscheidung solle man ausführlich über einige Bestimmungen diskutieren. Dies betreffe vor allem die unklar festgelegten Kriterien für die Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren. Somit können Städte und Gemeinden diese Gebühren bis auf Weiteres nicht erhöhen, was in Zagreb beispielsweise ab 1. Februar 2020 erfolgen sollte.
Quelle: Jutarnji list, Zagreb