Kroatien: Gericht erlaubt Sänger den Ustascha-Gruß

5.6.2020

​Der ultrakonservative kroatische Sänger Marko Perković alias "Thompson" darf auf seinen Konzerten den faschistischen Aufruf "Za dom spremni" (Für die Heimat bereit) verwenden. Die 20 RichterInnen des kroatischen Oberverwaltungsgerichts beschlossen am Mittwoch, dem 3. Juni 2020, mit einer Mehrheit von 15 Stimmen, dass "Thompson" damit nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoße. In den vergangenen fünf Jahren hatte dasselbe Gericht mehrmals geurteilt, der Aufruf stelle ein Delikt dar. Nach der Bekanntgabe des Richterspruchs hagelte es empörte Kritik, unter anderem von der oppositionellen Partei "Bürgerlich-Liberaler Verband" (GLAS), der ehemaligen Ministerpräsidentin Jadranka Kosor (parteilos) sowie der Zagreber NGO "Haus der Menschenrechte". ExpertInnen kritisierten, die RichertInnen hätten bei ihrer Entscheidung die Beschlüsse des kroatischen Verfassungsgerichts zu ähnlichen Fällen nicht berücksichtigt. Eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts steht noch aus.​​​​

Quelle: Jutarnji list, Zagreb