Kroatien: Geldstrafen bei Verstoß gegen Corona-Regeln

12.10.2020

Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung der CoViD-19-Epidemie werden künftig Geldstrafen gegen juristische Personen verhängt. Dies kündigte der Leiter des Kroatischen Amtes für öffentliche Gesundheit und Mitglied des nationalen Krisenstabes, Primarius Dr. Krunoslav Capak, an. Bei Verstößen gegen die bestehenden Vorkehrungen würden Bußgelder von etwa 2.000 bis rund 10.000 Euro drohen, so Capak. Besprochen werde derzeit auch die Einführung von Geldstrafen für Privatpersonen. Seit Montag, den 12. Oktober 2020, gilt in Kroatien eine allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumlichkeiten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Zudem dürfen Bars und Nachtklubs weiterhin nur bis Mitternacht geöffnet bleiben. Demnächst soll die Einschränkung der Öffnungszeiten auf andere Gastronomiebetriebe ausgeweitet werden.

Quelle: Dnevnik.hr, Zagreb