Alte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge ohne Kennzeichen, die jahrelang Platz beanspruchen und das Stadtbild stören, werden bald von den Straßen und Parkplätzen entfernt. Die Kosten für die Beseitigung der Fahrzeuge werden von den EigentümerInnen getragen. Außerdem werden Strafen verhängt, wenn die Autos nicht binnen 30 Tagen entfernt werden. Die Geldbußen können von 50 KM (25,56 EUR) bis 250 KM (127,82 EUR) reichen. Auch Firmen, die alte Fahrzeuge nicht entsorgen, werden mit 500 KM (255,64 EUR) bis 3.000 KM (1.533,87 EUR) bestraft. Für das Wegwerfen von Abfall aus dem fahrenden Auto wird eine Strafe in Höhe von 50 KM (25,56 EUR) bis 250 KM (127,82 EUR) verhängt.