Im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) werden jährlich 800 bis 1.000 Klagen gegen Bosnien-Herzegowina erhoben. Aus Angaben zum Jahr 2018 geht hervor, dass 898 Anträge eingereicht wurden. Von diesen wurden jedoch 683 aufgrund des Fehlens formeller Voraussetzungen für unzulässig erklärt. Laut Belma Skalonjić, der Vertreterin des Ministerrats von Bosnien-Herzegowina zum EGMR, stellen die unangemessene Dauer innerstaatlicher Gerichtsverfahren und die Nichtdurchführung innerstaatlicher Urteile die Hauptursachen für die Einreichung von Anträgen dar.