Hohe Todeszahlen in Berliner Pflegeeinrichtungen: Neue Verordnung

17.12.2020

In Berliner Pflegeeinrichtungen muss sich das Personal jetzt alle zwei Tage einem Corona-Schnelltest unterziehen. Das sieht eine neue Verordnung der Senatsverwaltung für Gesundheit vor, die seit dem 17. Dezember 2020 gilt. Wird eine Testung versäumt, darf diese Person für keine körpernahen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zudem müssen BesucherInnen zu jeder Zeit eine FFP2-Maske tragen. BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen sowie Menschen in teilstationären Einrichtungen dürfen laut der neuen Verordnung pro Tag von einer Person maximal für eine Stunde besucht werden (1-1-1-Regel). Diese gilt allerdings nicht vom 24. bis 28. Dezember 2020. BesucherInnen müssen dazu jedoch ein negatives-Ergebnis eines Schnelltests vorlegen können. Dies gilt nicht für den Besuch von Schwerstkranken und Sterbenden. Grund für die neue Verordnung ist die starke Zunahme der Corona-Todesfälle in Berlin seit Anfang Dezember, die großteils auf verstorbene BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen zurückgeht. 492 der insgesamt bisher verzeichneten 958 Corona-Todesfälle in Berlin waren Menschen, die in solchen Heimen lebten. Um Risikogruppen zu schützen, werden in Berliner Apotheken seit dem 15. Dezember 2020 FFP2-Masken kostenlos ausgegeben.​

Quelle: Berlin.de, Berlin