Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien: Fall vor Europäischem Gerichtshof (EuGH)

17.3.2018

Slowenien leitet, trotz Rücktritt von Premierminister Dr. Miro Cerar (SMC – Partei des modernen Zentrums), das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren im Grenzstreit gegen das Nachbarland an Kroatien weiter. Der EU-Kommission wurde vor dem Rücktritt des Premierministers ein entsprechendes Schreiben überreicht, womit das Verfahren nach Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, formell eingeleitet wurde. Nun hat die EU-Kommission drei Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob sie Slowenien vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) bei der Klage unterstützen wird. Falls dies nicht geschieht, wird Slowenien alleine gegen Kroatien vor den EuGH ziehen, entschied das slowenische Parlament vorab. Ein von der EU vermitteltes internationales Schiedsgericht hatte Slowenien den größten Teil der Bucht von Piran, auf der Halbinsel Istrien und einen Korridor zur offenen See, zugesprochen. Slowenien setzt die neue Grenzregelung, wie vom Schiedsgericht angeordnet seit Ende 2017 um, Kroatien will diesen jedoch wegen einer angeblicher Regelverletzung durch Slowenien nicht anerkennen.​

Quelle: Rtvslo.si, Ljubljana