Am 11. Jänner hat die Kantonsregierung die Entscheidung über die persönliche Beteiligung der Versicherten an den Kosten der Gesundheitsversorgung und die Übernahme der Behandlungskosten aufgehoben. Bürger*innen tragen seit 18 Jahren die Kosten von Gesundheitsdienstleistungen. Daher wurde beschlossen, dass Bürger*innen von den Kosten für alle diagnostischen Dienstleistungen wie MRT, CT, Röntgen, Angiografie et cetera befreit werden. Auch die Zahlungsbeteiligung der Patient*innen an klinischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen bis zu 100 Euro entfällt. Die jährlichen Einnahmen des kantonalen Gesundheitsversicherungsinstituts durch persönliche Beteiligung der Versicherten belaufen sich auf etwa 400.000 Euro, daher wird ein Verlust dieser Mittel das Institut nicht wesentlich beeinträchtigen. Die endgültige Entscheidung wird vom Kantonsparlament getroffen.