Gesetzesnovelle zu slowenischen Kindergärten

27.1.2021

Parlamentsabgeordnete haben mit 75 Stimmen, ohne Gegenstimmen, einer Gesetzesnovelle zu Kindergärten zugestimmt. Demnach sind Früherziehung und Kinderbetreuung nur für registrierte Einrichtungen genehmigt. Wenn bereits ein Kind den Kindergarten besucht, ist für jüngere Geschwister der gleichzeitige Besuch kostenlos. Für Großfamilien mit drei oder mehr Kindern gilt diese Regelung ab dem dritten Kind, auch wenn die älteren Geschwister nicht mehr den Kindergarten besuchen. Das hat Bildungsministerin Simona Kustec (Partei des Modernen Zentrums – SMC) am 27. Jänner 2021 erklärt. Die Koalitionsparteien unterstützen die Novelle, da dadurch die soziale Sicherheit gesteigert wird. So soll die Entscheidung zur Gründung einer Familie erleichtert werden. Die Oppositionsparteien stimmen der Novelle im Wesentlichen zu. Sie wünschen sich aber mehr Freiheiten für die Gemeinden bei der Frage zur Gründung und Finanzierung von privaten Kindergärten. Das bereits bestehende, qualitativ hochwertige Netzwerk der öffentlichen Kindergärten soll beibehalten werden, private AnbieterInnen werden eher skeptisch betrachtet.​

Quelle: STA, Ljubljana